Themenwelt: Kieferorthopädie

Tiefbiss

Kurz erklärt

Beim Tiefbiss überdecken die oberen Frontzähne die unteren beim Zusammenbeissen zu stark – im Extremfall beissen die unteren Schneidezähne auf das Zahnfleisch hinter den oberen. Er betrifft die vertikale Ebene und kann zu Abnutzung und Zahnfleischreizungen führen.

Ursachen und Folgen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Obere Frontzähne überdecken die unteren zu stark
  • Ursachen: Veranlagung, Kieferwachstum, fehlende Seitenzähne
  • Mögliche Folgen: Abrieb, Zahnfleischreizung
  • Kann Kiefergelenk und Kaufunktion beeinträchtigen

Ein Tiefbiss ist häufig erblich bedingt oder entsteht durch ein ungünstiges Kieferwachstum; auch fehlende oder stark abgenutzte Seitenzähne können dazu beitragen. Ist er ausgeprägt, kommt es zu vermehrtem Abrieb der Frontzähne, teils zu Zahnfleischreizungen und zu einer Mehrbelastung des Kiefergelenks (CMD).

Behandlung

Der Tiefbiss wird kieferorthopädisch korrigiert – mit festen oder losen Zahnspangen, bei Kindern häufig wachstumslenkend. Ziel ist, die Frontzähne wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und Zähne, Zahnfleisch und Kiefergelenk zu entlasten. Bei fehlenden Seitenzähnen kann zusätzlich Zahnersatz nötig sein.

Häufige Fragen

Was ist ein Tiefbiss?

Eine Fehlstellung, bei der die oberen Frontzähne die unteren beim Zusammenbeissen zu stark überdecken. Im Extremfall beissen die unteren Schneidezähne auf das Zahnfleisch hinter den oberen.

Welche Folgen hat ein unbehandelter Tiefbiss?

Möglich sind vermehrter Abrieb der Frontzähne, Zahnfleischreizungen und eine Mehrbelastung des Kiefergelenks mit entsprechenden Beschwerden. Deshalb wird ein ausgeprägter Tiefbiss meist behandelt.

Wie wird ein Tiefbiss korrigiert?

Kieferorthopädisch mit festen oder losen Zahnspangen, bei Kindern oft wachstumslenkend. Fehlen Seitenzähne, kann zusätzlich Zahnersatz nötig sein, um den Biss zu stabilisieren.

Fachlich geprüfter Beitrag Dieser Artikel wurde von der Opti-Dent-Redaktion erstellt und zahnmedizinisch geprüft. Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.